Die Sprachschule in Frankfurt

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Sprachschule in Frankfurt

1. Diese Anmeldung ist für die angegebenen Monate, Wochen oder Stunden verbindlich.

2. Nach Ablauf dieser Zeit brauchen Sie sich nicht neu anzumelden, denn die Verlängerung erfolgt automatisch von Monat zu Monat, sofern keine schriftliche Kündigung bei uns eingegangen ist. Sollten Sie nach dieser Zeit nicht mehr die Absicht haben, am Kurs teilzunehmen, vergessen Sie bitte nicht, zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei Intensivkursen oder Einzelunterricht ist keine Kündigung erforderlich. Bei Absagen betragen die Stornokosten:

- bis 30 Tage vor Unterrichtsbeginn: 25 %
- bis 15 Tage vor Unterrichtsbeginn: 50 %, danach 90 % der Kurskosten.

3. Ein Unterrichtsmonat beinhaltet 4 Wochen, in denen der Kurs stattfindet, eine Lektion dauert 45 Minuten. Die Unterrichtsgebühr ist spätestens bei Beginn fällig. Die genannten Preise gelten jeweils pro Person.

4. Wir bemühen uns, Unterrichtsausfall durch Feiertage nach Übereinkunft mit Kursteilnehmern und Sprachlehrer nachzuholen oder intern zu vergüten, wodurch sich der angegebene Zeitraum entsprechend verlängert.

5. Für versäumten Unterricht gibt es keinen Ersatz! Krankheits- und/oder urlaubsbedingte Unterbrechungen bei einem fortlaufenden Kurs (wie z.B. Abendkurs) werden, wenn sie

a) länger als 2 Wochen dauern und
b) der Urlaub 2 Wochen vorher mitgeteilt wird,

wie folgt gutgeschrieben:

bei 3 Ausfällen: 1 Doppel-Lektion; bei 4 Ausfällen: 2 Doppel-Lektionen; bei 5 Ausfällen: 3 Doppel-Lektionen usw.

Der Urlaub oder krankheitsbedingtes Fehlen können allerdings leider nicht mit der Kündigungsfrist verrechnet und höchstens 2 mal im Kalenderjahr berücksichtigt werden.

6. Wird bei Gruppenkursen (Abendkursen) die Mindestteilnehmeranzahl von drei Personen unterschritten, findet der betroffene Kurs wie folgt statt: Bei zwei Teilnehmern drei Termine je Kursmonat. Bei einem Teilnehmer zwei Termine je Kursmonat. Nehmen am laufenden Kurs wieder drei oder mehr Personen teil, findet der Kurs sofort wieder wöchentlich statt.

7. Sollte die Mindestteilnehmerzahl in Ausnahmefällen für einen Standard- / Intensivkurs nicht erreicht werden, führt die Sprachschule in Frankfurt den Kurs weiterhin durch, jedoch wird die Gesamtstundenanzahl in den jeweiligen Wochen wie folgt gekürzt:

Intensivkurs
  Teilnehmer Unterrichtsstunden pro Woche  
  4+ Teilnehmer 30 Unterrichtsstunden  
  3 Teilnehmer 22 Unterrichtsstunden  
  2 Teilnehmer 16 Unterrichtsstunden  
  1 Teilnehmer 10 Unterrichtsstunden  
Standardkurs
  Teilnehmer Unterrichtsstunden pro Woche  
  4+ Teilnehmer 20 Unterrichtsstunden  
  3 Teilnehmer 14 Unterrichtsstunden  
  2 Teilnehmer 10 Unterrichtsstunden  
  1 Teilnehmer 6 Unterrichtsstunden  

Es handelt sich in jedem Fall um ein "Upgrade", eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

8. Vereinbarte Termine für Einzelunterricht müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden!

9. Bildungsurlaub: Bei Beantragung und Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist die Teilnahme am Sprachunterricht verbindlich. Abwesenheitszeiten sind der Schulleitung und dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Umbuchungen (Termin, Kurs, Sprache), und / oder Absagen müssen umgehend und schriftlich erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitgeber den gewünschten Bildungsurlaubstermin nicht akzeptiert. In diesem Fall bitten wir Sie darum, uns die entsprechende Mitteilung des Arbeitgebers vorzulegen. Bis zu 2 Umbuchungen werden kostenfrei vorgenommen, für jede weitere Änderung müssen wir leider 30,- EUR in Rechnung stellen!

10. Die Parteien vereinbaren, sich gegenseitig keine festen oder freiberuflichen Mitarbeiter unmittelbar oder auch nur mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei einer Verletzung des Abwerbeverbots verpflichtet die sich vertragswidrig verhaltende Partei zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von bis zu 10.000 EUR.

11. Visum: Um das von der Botschaft für die Ausstellung eines Visums erforderliche Zulassungsschreiben zu erhalten, müssen mindestens 40% des Gesamtbetrags zusammen mit einer zusätzlichen, nicht erstattungsfähigen Gebühr von 50 EUR gezahlt werden. Für den Versand des Schreibens können zusätzliche, nicht erstattungsfähige Kosten anfallen. Im Falle einer Visumverweigerung kann eine vollständige Rückerstattung abzüglich der nicht erstattungsfähigen Gebühren nur erfolgen, wenn der Student das von der Botschaft ausgestellte Ablehnungsschreiben mindestens 15 Tage vor der Abreise vorlegt (ein offizieller Nachweis über die Verweigerung des Visums ist erforderlich). Nach diesem Datum betrachten wir die Teilnahme des Studenten als bestätigt und es fallen normale Stornierungs- / Umbuchungsgebühren an. Falls das Visum 16 Tage vor Reiseantritt noch nicht ausgestellt wurde, empfehlen wir dringend, den Kurs zu verschieben. In diesem Fall wird die erste Umbuchungsgebühr nicht erhoben.