Die Sprachschule in Frankfurt

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Neue telc-Kurse und Prüfungen

Wir bieten ab sofort telc-Kurse und Prüfungen an!
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Anmeldung ist für die angegebenen Monate, Wochen oder Stunden verbindlich.

Nach Ablauf dieser Zeit brauchst du dich nicht neu anzumelden, denn die Verlängerung erfolgt automatisch von Monat zu Monat, sofern keine schriftliche Kündigung bei uns eingegangen ist. Solltest du nach dieser Zeit nicht mehr die Absicht haben, am Kurs teilzunehmen, vergiss bitte nicht, zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei Intensivkursen oder Einzelunterricht ist keine Kündigung erforderlich. Bei Absagen betragen die Stornokosten:

- bis 30 Tage vor Unterrichtsbeginn: 25 %
- bis 15 Tage vor Unterrichtsbeginn: 50 %, danach 90 % der Kurskosten.

Ein Unterrichtsmonat beinhaltet 4 Wochen, in denen der Kurs stattfindet, eine Lektion dauert 45 Minuten. Die Unterrichtsgebühr ist spätestens bei Beginn fällig. Die genannten Preise gelten jeweils pro Person.

Wir bemühen uns, Unterrichtsausfall durch Feiertage nach Übereinkunft mit Kursteilnehmern und Sprachlehrer nachzuholen oder intern zu vergüten, wodurch sich der angegebene Zeitraum entsprechend verlängert.

Für versäumten Unterricht gibt es keinen Ersatz! Krankheits- und/oder urlaubsbedingte Unterbrechungen bei einem fortlaufenden Kurs (wie z.B. Abendkurs) werden, wenn sie

a) länger als 2 Wochen dauern und
b) der Urlaub 2 Wochen vorher mitgeteilt wird,

wie folgt gutgeschrieben:

bei 3 Ausfällen: 1 Doppel-Lektion; bei 4 Ausfällen: 2 Doppel-Lektionen; bei 5 Ausfällen: 3 Doppel-Lektionen usw.

Der Urlaub oder krankheitsbedingtes Fehlen können allerdings leider nicht mit der Kündigungsfrist verrechnet und höchstens 2 mal im Kalenderjahr berücksichtigt werden.

Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei Abendkursen

Sollte die Mindestteilnehmerzahl in Ausnahmefällen für einen Abendkurs nicht erreicht werden, führt die Sprachschule in Frankfurt den Kurs weiterhin durch, jedoch wird die Gesamtstundenanzahl in den jeweiligen Wochen entsprechend der Teilnehmeranzahl gekürzt.

  Teilnehmer Unterrichtsstunden pro Monat Anzahl der Termine in 3 Monaten
  4+ 4x 90min 12 Termine
  3 3x 90 min 9 Termine
  2 3x 60 min 9 Termine

Sollte die Mindestteilnehmerzahl in Ausnahmefällen für einen Standard- / Intensivkurs nicht erreicht werden, führt die Sprachschule in Frankfurt den Kurs weiterhin durch, jedoch wird die Gesamtstundenanzahl in den jeweiligen Wochen entsprechend der Teilnehmeranzahl gekürzt.

Intensivkurs: Deutsch
  Teilnehmer Unterrichtsstunden pro Woche  
  8+ Teilnehmer 30 Unterrichtsstunden  
  7 Teilnehmer 26 Unterrichtsstunden  
  6 Teilnehmer 24 Unterrichtsstunden  
  5 Teilnehmer 22 Unterrichtsstunden  
  4 Teilnehmer 20 Unterrichtsstunden  
Intensivkurs: andere Sprachen
  Teilnehmer Unterrichtsstunden pro Woche  
  4+ Teilnehmer 30 Unterrichtsstunden  
  3 Teilnehmer 20 Unterrichtsstunden  
  2 Teilnehmer 14 Unterrichtsstunden  
  1 Teilnehmer 10 Unterrichtsstunden  
Standardkurs: Deutsch
  Teilnehmer Unterrichtsstunden pro Woche  
  8 Teilnehmer 20 Unterrichtsstunden  
  7 Teilnehmer 17 Unterrichtsstunden  
  6 Teilnehmer 16 Unterrichtsstunden  
  5 Teilnehmer 15 Unterrichtsstunden  
  4 Teilnehmer 13 Unterrichtsstunden  
Standardkurs: andere Sprachen
  Teilnehmer Unterrichtsstunden pro Woche  
  4+ Teilnehmer 20 Unterrichtsstunden  
  3 Teilnehmer 14 Unterrichtsstunden  
  2 Teilnehmer 10 Unterrichtsstunden  
  1 Teilnehmer 6 Unterrichtsstunden  

Es handelt sich in jedem Fall um ein "Upgrade", eine Qualitätssteigerung, ohne dass Mehrkosten entstehen.

Vereinbarte Termine für Einzelunterricht müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden!

Teilnahmebedingungen für die telc Prüfung:

  1. Die Anmeldung zum Examen ist verbindlich. Die Anmeldung ist erst mit Eingang der Prüfungsgebühr wirksam.
  2. Die Examensgebühr ist sofort fällig. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Bestätigung der Zahlung.
  3. Der vereinbarte Prüfungstermin kann seitens des Teilnehmers nicht verschoben werden. Sollten Sie krankheitsbedingt verhindert sein, können Sie gegen 50 EUR Bearbeitungsgebühr den Termin verschieben. Wir bitten um Vorlage eines medizinischen Attests.
  4. Die Durchführung einer telc Deutsch Prüfung erfordert eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen. Sollte diese Mindestanzahl bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht vor, die Prüfung abzusagen. Im Falle einer Absage aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl werden die bereits angemeldeten Teilnehmer spätestens 10 Werktage vor dem geplanten Prüfungstermin informiert. Bereits gezahlte Prüfungsgebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet oder - nach Wunsch des Teilnehmers - für einen Ersatztermin gutgeschrieben.
  5. Vor dem Prüfungstermin muss sich der Teilnehmer mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Ausweiskontrolle die Identität der Teilnehmenden genau prüfen und bei einem berechtigten Verdacht auf Identitätsfälschung grundsätzlich die Polizei einschalten.
  6. Vor der Prüfung müssen Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsmittel der aufsichtführenden Person ausgehändigt werden.
  7. Bitte beachten Sie, dass Sie rechtzeitig zum Examen erscheinen. Verspäten Sie sich, unabhängig von den Ursachen, können Sie nicht am Examen teilnehmen und die Examensgebühr wird nicht zurückerstattet.
  8. Es gilt die jeweils aktuelle Prüfungsordnung der telc gGmbH, zu deren Einhaltung Sie sich mit Ihrer Anmeldung verpflichten. Diese finden Sie auf der Website der telc gGmbH unter www.telc.net/sprachpruefungen/zertifikatspruefung/agb-pruefungsordnung/ (telc Prüfungsregularien). Bitte beachten Sie insbesondere unter "Prüfungsordnung für telc-Prüfungen" §5 (Unerlaubte Hilfsmittel) und §6 (Täuschung).
  9. Wenn die Prüfungsergebnisse vorliegen, erhalten Sie von uns eine Information per E-Mail. Die Zertifikate können dann zu unseren Bürozeiten abgeholt werden. Bitte denken Sie daran, dass Sie sich bei der Abholung ausweisen müssen. Falls Sie eine Zusendung des Zertifikats per Post wünschen, hinterlassen Sie am Examenstag eine Versandpauschale (Versand innerhalb von Deutschland, Ausland auf Anfrage) in Höhe von 6 € und die Postanschrift, an die das Zertifikat gesendet werden soll.
  10. Wir behalten uns vor, das Examen in begründeten Ausnahmefällen abzusagen. In diesen Fällen erstatten wir die Examensgebühr zurück. Weitergehende Ansprüche können wir nicht anerkennen.

Bildungsurlaub: Bei Beantragung und Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist die Teilnahme am Sprachunterricht verbindlich. Abwesenheitszeiten sind der Schulleitung und dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Umbuchungen (Termin, Kurs, Sprache), und / oder Absagen müssen umgehend und schriftlich erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitgeber den gewünschten Bildungsurlaubstermin nicht akzeptiert. In diesem Fall bitten wir Sie darum, uns die entsprechende Mitteilung des Arbeitgebers vorzulegen. Bis zu 2 Umbuchungen werden kostenfrei vorgenommen, für jede weitere Änderung müssen wir leider 30,- EUR in Rechnung stellen!

Die Parteien vereinbaren, sich gegenseitig keine festen oder freiberuflichen Mitarbeiter unmittelbar oder auch nur mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei einer Verletzung des Abwerbeverbots verpflichtet die sich vertragswidrig verhaltende Partei zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von bis zu 10.000 EUR.

Um das von der Botschaft für die Ausstellung eines Visums erforderliche Zulassungsschreiben zu erhalten, müssen mindestens 40% des Gesamtbetrags zusammen mit einer zusätzlichen, nicht erstattungsfähigen Gebühr von 50 EUR gezahlt werden. Für den Versand des Schreibens können zusätzliche, nicht erstattungsfähige Kosten anfallen. Im Falle einer Visumverweigerung kann eine vollständige Rückerstattung abzüglich der nicht erstattungsfähigen Gebühren nur erfolgen, wenn der Student das von der Botschaft ausgestellte Ablehnungsschreiben mindestens 15 Tage vor der Abreise vorlegt (ein offizieller Nachweis über die Verweigerung des Visums ist erforderlich). Nach diesem Datum betrachten wir die Teilnahme des Studenten als bestätigt und es fallen normale Stornierungs- / Umbuchungsgebühren an. Falls das Visum 16 Tage vor Reiseantritt noch nicht ausgestellt wurde, empfehlen wir dringend, den Kurs zu verschieben. In diesem Fall wird die erste Umbuchungsgebühr nicht erhoben.